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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 04.06.2009)

§ 1 Leistungsgegenstand

1.1 Progress Personal Training & Consulting verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten
Leistungen individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die vereinbarte Leistung nur durch den Klienten persönlich in
Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend
§ 611 BGB.

§ 2 Sportliches Training, Survival Training und Beratung

2.1 Die Dauer einer Leistungseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen aus-
drücklich vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Leistungseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Inhalte und
Ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3 Der Beginn des sportlichen Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch
Progress Personal Training & Consulting möglich.

§ 3 Sonstige Leistungen

3.1 Progress Personal Training & Consulting steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr.
zwischen 8.00 und 22.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistung per Telefon und E-Mail zur Verfügung.
Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Progress Personal Training & Consulting.

§ 4 Haftung

4.1 Progress Personal Training & Consulting schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden
aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen
beruht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand
der vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 Progress Personal Training & Consulting haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung
hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Progress Personal Training &
Consulting vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Progress
Personal Training & Consulting übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von
diesen erhalten hat.

4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Progress Personal Training & Consulting um etwaigen
gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten
Leistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ort der Leistungs-
erbringung.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung erfolgt, so weit nicht anders mit dem Klienten vereinbart, im Voraus.

5.2 Der Klient erhält von Progress Personal Training & Consulting eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge
innerhalb von 5 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der
durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.

5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Diese ist auf Anfrage erhältlich. Progress Personal Training & Consulting
behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten um-
gehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich oder persönlich mitzuteilen.

§ 6 Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platz-
mieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung
konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Leistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch
genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft Progress Personal Training & Consulting im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so
bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Progress Personal
Training & Consulting.

§ 7 Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden vor Leistungsbeginn abzusagen.
Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Leistung in voller Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Leistungseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse,
etc)zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Leistungseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach
Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem
Klienten getroffen.

7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleich-
wertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

§ 8 Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Progress Personal Training & Consulting können keine
Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder
auf Wunsch erstattet.

§ 9 Datenschutz

9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Progress Personal Training & Consulting gespeichert
und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten
Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 10 Geheimhaltung

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Progress Personal
Training & Consulting Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2 Progress Personal Training & Consulting hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen
bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung
der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Leistungen als verbindlich an,
sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel (bspw. Telefon,
E-Mail).

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die
Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist,
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Former-
fordernis.

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende
rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3 Als Gerichtsstand wird Bochum vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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