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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 04.06.2009) § 1 Leistungsgegenstand 1.1 Progress Personal Training & Consulting verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten 1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die vereinbarte Leistung nur durch den Klienten persönlich in 1.3 Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 2 Sportliches Training, Survival Training und Beratung 2.1 Die Dauer einer Leistungseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen aus- 2.2 Art, Umfang und Ort jeder Leistungseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Inhalte und 2.3 Der Beginn des sportlichen Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch § 3 Sonstige Leistungen 3.1 Progress Personal Training & Consulting steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. § 4 Haftung 4.1 Progress Personal Training & Consulting schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden 4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand 4.3 Progress Personal Training & Consulting haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung 4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Progress Personal Training & 4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Progress Personal Training & Consulting um etwaigen 4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten § 5 Zahlungsbedingungen 5.1 Die Abrechnung erfolgt, so weit nicht anders mit dem Klienten vereinbart, im Voraus. 5.2 Der Klient erhält von Progress Personal Training & Consulting eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge 5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Diese ist auf Anfrage erhältlich. Progress Personal Training & Consulting § 6 Sonstige Kosten 6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platz- 6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung 6.3 Werden anderweitige Leistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch 6.4 Kauft Progress Personal Training & Consulting im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so § 7 Verhinderung und Ausfall 7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden vor Leistungsbeginn abzusagen. 7.2 Sollte die Durchführung einer Leistungseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, 7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleich- § 8 Ersatzansprüche 8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Progress Personal Training & Consulting können keine § 9 Datenschutz 9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Progress Personal Training & Consulting gespeichert 9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten § 10 Geheimhaltung 10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Progress Personal 10.2 Progress Personal Training & Consulting hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen § 11 Sonstige Vereinbarungen 11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Leistungen als verbindlich an, 11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die § 12 Schlussbestimmungen 12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, 12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit 12.3 Als Gerichtsstand wird Bochum vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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